Spielordnung im LLF



Spielbetrieb

  1. Jedes Tennismitglied erhält eine auf seinen Namen lautende Spielmarke und eine Eintrittskarte mit Magnetstreifen, welche den Einlass auf das Gelände ermöglicht. Sowohl der Verlust der Spielmarke, als auch das Abhandenkommen der Eintrittskarte müssen der Verwaltung unverzüglich gemeldet werden. Eine erneute Erstellung / Herausgabe  erfolgt gegen eine Gebühr von jeweils 10,00€.
  2. Vor Spielbeginn ist jeder Spieler verpflichtet, seine Spielmarke an der Spieltafel einzuhängen. Sollte dies unterbleiben, so kann der Sportwart bzw. der Verwalter die Platzbelegung annullieren.
  3. Das Recht, einen Platz zu belegen, hat grundsätzlich nur ein auf dem Gelände des LLB anwesendes Mitglied, das seinen Jahresbeitrag bezahlt hat. Sollte sich nach Beendigung der Spielzeit eine Möglichkeit zur Fortsetzung des Spiels bieten, so ist dagegen nichts einzuwenden. Voraussetzung ist jedoch, dass der Spieler seine Spielmarke auf die neue Uhrzeit und den entsprechenden Platz hängt. Diese Regel gilt sowohl für Einzel- als auch für Doppelspiele.
  4. Sofern es die Platzbelegung zuläßt, ist der Verwalter, bzw. der Sportwart berechtigt, Spielmarken an Gäste auszugeben. Dies ist aber nur dann zulässig, wenn anwesende Mitglieder keinen Anspruch auf den zu besetzenden Platz erheben. Die Gästemarken werden für einen Betrag von 10,00€ pro Gast und Stunde ausgegeben und sind nach Spielende an den Verwalter zurückzugeben. Von Gästen, die regelmäßig im LLF spielen (mehr als 3 x in der Saison) wird erwartet, daß sie aktives Mitglied im LLF werden.
  5. Hat eine Spielstunde begonnen, so hat jedes Mitglied oder jeder Gast das Recht, die belegte Zeit abzuspielen. Dies gilt auch dann, wenn am gleichen Tage bereits gespielt worden ist. Räumt jemand freiwillig das Feld für einen neuangekommenen Tennisspieler, so muss dieser zuvor seine Spielmarke hängen und kann nur die verbleibende Zeit dieser Stunde spielen.
  6. Bei Überbelegung der Plätze, d.h. mehr als 3 Stunden Wartezeit ist der Sportwart berechtigt, „Doppel“ spielen zu lassen.
  7. Schüler und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sollten montags bis freitags die Plätze ab 17 Uhr für Berufstätige dann räumen, wenn entsprechender Bedarf vorhanden ist, es sei denn, sie spielen mit Erwachsenen.
  8. Meden- und Forderungsspieler haben bei Überbelegung der Plätze am gleichen Tag kein Anrecht auf weiteres Spiel.
  9. Die Bespielbarkeit der Plätze wird durch den Verwalter entschieden.

Anlage

  1. Training erfolgt grundsätzlich nur durch einen vom Vorstand mit Zustimmung des Sportwarts zu bestimmenden Trainers. Kinder bzw. Jugendliche der übrigen Abteilungen des Vereins sind in Ausnahmefällen berechtigt, Trainerstunden zu buchen. Nichtmitglieder können prinzipiell nicht am Training teilnehmen.
  2. Trainingszeiten und die dadurch belegten Plätze werden in Absprache mit dem Sportwart abgestimmt und festgelegt.
  3. Wochenenden und Feiertage stellen in der Regel keine Trainingstage dar und dienen dem allgemeinen Sportbetrieb.  Ausnahmen an den Randzeiten (z.B. am frühen Morgen) müssen vom Sportwart genehmigt werden. Falls aufgrund längerer Trockenperioden die Plätze regelmäßig bewässert werden müssen, so ist die dafür notwendige Zeit in der Spiel- und Trainingsstunde mit einzuplanen und durchzuführen und  den entsprechenden Anweisungen des Verwalters Folge zu leisten.